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Weder Staatenbund noch Bundesstaat

Es ist überflüssig, zu diskutieren, ob die Europäische Föderation ein "Staatenbund" oder ein "Bundesstaat" sein soll. Dies schafft nur unnötige Polarisierung. Die EU war immer, oder ist spätestens seit der ersten Direktwahl des Europäischen Parlaments mehr als ein Staatenbund. Andererseits wird in Europa mit seinen gewachsenen Nationalstaaten mit eigener Geschichte, Kultur und Sprache wohl nie ein echter Bundesstaat entstehen können, auch wenn dies die Vision früherer Europapolitiker gewesen sein mag. Für die Machtverteilung zwischen den Nationalstaaten und der europäischen Ebene ausschlaggebend ist sowohl die vertikale Kompetenzverteilung als auch die Ausgestaltung der Institutionen der Föderation. Eine zukünftige europäische Verfassung muß also zwei Probleme lösen: Sie muß erstens das Problem der vertikalen Kompetenzverteilung und der Integration heterogener Nationalstaaten bewältigen und sie muß zweitens ein dauerhaft funktionsfähiges Institutionensystem auf der europäischen Rechtsetzungsebene schaffen.


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