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Souveränitätsteilung zwischen Mitgliedern und Föderation

Für die Kompetenzverteilung zwischen Mitgliedstaten und Föderation ist das Subsidiaritätsprinzip sicherlich das richtige Leitbild. Nur solche Aufgaben, die wirklich eine Lösung auf der Ebene der Föderation erfordern, sollten ihrer Kompetenz unterstehen. Die Zuweisung von Kompetenzen an die europäische Ebene sollte primär dann erfolgen, wenn die zu lösenden Probleme globalen, europaweiten oder grenzüberschreitenden Charakter haben, wie häufig in der Handels- oder Umweltpolitik, oder dann, wenn eine gemeinsame Politik erhebliche politische Vorteile nach innen und außen bringt, wie etwa bei der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Die Herstellung einheitlicher Lebensbedingungen sollte in einem so heterogenen Gebilde dagegen nicht zur Begründung von Politik auf der übergeordneten Ebene dienen. Die Betonung des Subsidiaritätsprinzips darf jedoch nicht zu Illusionen verleiten: Im Zeitalter globaler Märkte, globaler Transport- und Kommunikationssysteme, globaler Umweltprobleme und neuer politischer Blockbildung ist damit zu rechnen, daß der größte Teil aller notwendigen politischen und rechtlichen Maßnahmen den genannten Bedingungen genügt und deshalb auf der europäischen Ebene angesiedelt werden muß. Gerade diese Erkenntnis macht es nötig, handlungsfähige und demokratisch voll legitimierte Institutionen auf der Ebene der Föderation zu schaffen. Wünschenswert wäre allerdings, daß in einem Föderationsvertrag die Kompetenzverteilung systematischer als bisher geregelt wird. Dabei wäre auch zu prüfen, ob nicht die eine oder andere bisher im ad hoc-Verfahren auf der EU-Ebene angesiedelte Kompetenz wieder zurückgeführt werden kann, etwa im Bereich der Strukturfonds oder der Regionalpolitik.


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