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Ein funktionsfähiges Institutionensystem

Um ein dauerhaft funktionsfähiges Institutionensystem auf europäischer Ebene zu gestalten, ist es keineswegs erforderlich, vom bisherigen Pfad der institutionellen Entwicklung abzuweichen. Auch muß europäische Handlungsfähigkeit nicht um den Preis der Entdemokratisierung und Renationalisierung erkauft werden. Nicht die Preisgabe, sondern die kontinuierliche Weiterentwicklung des bereits Erreichten sollte im Zentrum institutioneller Reformen stehen. Dies gilt nicht nur für die Verteilung legislativer Kompetenzen und Entscheidungsverfahren, sondern auch für die Ausgestaltung der europäischen Exekutive.
Die Grundpfeiler für ein europäisches Rechtsetzungssystem, das sowohl demokratische Legitimation und politische Handlungsfähigkeit als auch eine angemessene Souveränitätsteilung zwischen Europa und Nationalstaat gewährleistet, sind im heutigen Institutionengefüge bereits vorhanden. Mit vergleichsweise moderaten Reformen könnte hieraus ein funktionsfähiges Zwei-Kammer-System entwickelt werden, bestehend aus dem direkt gewählten Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat, der sich - wie bisher - aus nationalen Regierungsmitgliedern zusammensetzt. Entgegen den Vorschlägen von Fischer bedarf es weder der Aufgabe alter Errungenschaften (dem direkt gewählten Parlament) noch der Einführung neuer Institutionen (wie dem amerikanischen Senatsprinzip).


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