Um ein dauerhaft funktionsfähiges Institutionensystem auf
europäischer Ebene zu gestalten, ist es keineswegs erforderlich, vom
bisherigen Pfad der institutionellen Entwicklung abzuweichen. Auch muß
europäische Handlungsfähigkeit nicht um den Preis der
Entdemokratisierung und Renationalisierung erkauft werden. Nicht die Preisgabe,
sondern die kontinuierliche Weiterentwicklung des bereits Erreichten sollte im
Zentrum institutioneller Reformen stehen. Dies gilt nicht nur für die
Verteilung legislativer Kompetenzen und Entscheidungsverfahren, sondern auch
für die Ausgestaltung der europäischen Exekutive.
Die
Grundpfeiler für ein europäisches Rechtsetzungssystem, das sowohl
demokratische Legitimation und politische Handlungsfähigkeit als auch eine
angemessene Souveränitätsteilung zwischen Europa und Nationalstaat
gewährleistet, sind im heutigen Institutionengefüge bereits
vorhanden. Mit vergleichsweise moderaten Reformen könnte hieraus ein
funktionsfähiges Zwei-Kammer-System entwickelt werden, bestehend aus dem
direkt gewählten Europäischen Parlament und dem Europäischen
Rat, der sich - wie bisher - aus nationalen Regierungsmitgliedern
zusammensetzt. Entgegen den Vorschlägen von Fischer bedarf es weder der
Aufgabe alter Errungenschaften (dem direkt gewählten Parlament) noch der
Einführung neuer Institutionen (wie dem amerikanischen Senatsprinzip).